. .

Wer zahlt für Sie im Pflegefall?


Wer einen Pflegefall in der Familie erlebt hat, kennt die Situation: Zu den persönlichen Belastungen kommen erhebliche Kosten. Und die Pflegepflichtversicherung sichert nur die Grundversorgung. Reicht die Rente nicht aus, wird das Vermögen zur Deckung der Kosten herangezogen.

Unser Pflegebedarfsrechner verschafft Ihnen Klarheit. Mit wenigen Angaben können Sie Ihre zu erwartende Eigenbeteiligung an den Pflegekosten selbst berechnen:

Persönliche Daten

  männlich   weiblich

Die Angabe des Geschlechts wird für die Ermittlung Ihrer durchschnittlichen Lebenserwartung benötigt und dient nicht der Beitragsberechnung.


Monatliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung:1)

Bezeichnung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
ambulante Pflege (Fachpersonal) 0 € 724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 €
stationäre Pflege (Pflegeheim) 125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €

Soviel kann ein Pflegefall bereits heute kosten:

Die vorbelegten Werte2) dienen als Anhaltspunkt; sie lassen sich individuell oder entsprechend Ihrer Region anpassen.


Wie viel Pflege in Ihrer Nähe kostet, erfahren Sie hier.


  niedrig   mittel   hoch




1) Die ambulante Pflege durch Angehörige wird hier nicht berücksichtigt, da eine Kalkulation der Kosten nur schwer möglich ist und von mehreren Faktoren abhängt.

2) Quelle: Erhebung im SDK Versichertenbestand




1) Quelle: Statistisches Bundesamt (2008/10): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit Sterbetafel Deutschland, Wiesbaden 20.09.2011


Hinweis:Diese Modellrechung gibt unverbindliche Werte wieder und soll Ihnen einen Überblick verschaffen. Eine Haftung oder Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung.

  mit staatlicher Förderung            ohne staatliche Förderung

3 Schichten

Schicht 3
Pflege-Ergänzungstarif PG(D)

Schicht 2
Pflege-Fördertarif PZ
(Mindestalter 18 Jahre)

Schicht 1
Gesetzliche Pflegeversicherung/
private Pflegepflichtversicherung

2 Schichten

Pflege-Ergänzungstarif PG(D)

Gesetzliche Pflegeversicherung/
private Pflegepflichtversicherung


Ihre Absicherung im Pflegefall wird durch drei Leistungsbereiche also drei "Schichten" abgedeckt. Die erste Schicht bildet die Gesetzliche Pflegeversicherung/ private Pflegepflichtversicherung (GPV/PPV). Diese Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und können bei der Berechnung nicht verändert werden.


Die zweite Schicht ist die staatlich geförderte Pflegeversicherung (Tarif PZ). Die Leistungen werden in der Höhe so festgesetzt, dass Sie von der staatlichen Förderung in Höhe von 5,- € pro Monat profitieren.


Mit der dritten Schicht, dem leistungsstarken Pflegegeldtarif PG(D) der SDK, decken Sie die Restkosten im Pflegefall ab.

Ohne staatliche Förderung verzichten Sie auf den staatlichen Zuschuss in Höhe von 5,- € pro Monat, profitieren gleichzeitig jedoch von einer leistungsstarken Absicherung in den PG(D)-Tarifen.


Das bedeutet:

  • keine Wartezeiten
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2
  • Dynamisierungsrecht für zukünftige Wertbeständigkeit des Pflegegeldes





Ihre individuelle Absicherung im Pflegefall


Die hier dargestellten Grafiken zeigen, wie sich Ihre Pflegeversicherung auf die einzelnen Leistungs-
bereiche (Schichten) verteilt. Bei der Berechnung handelt es sich um eine 100 %-Absicherung Ihres Pflegerisikos. In der Regel verfügen Sie jedoch aufgrund von Renten oder sonstigen Einkünften über Eigenmittel, die bei Ihrer Pflegeabsicherung berücksichtigt werden können.


Hier haben Sie die Möglichkeit Ihren verfügbaren Eigenanteil an den Pflegekosten einzutragen und so Ihren Bedarf individuell anzupassen.

Monatsgelder in den Pflegegraden 1-4 in Anwartschaft.

 Dynamik bis Alter 70 Jahre  Anwartschaft

Das berechnete, monatliche Pflegegeld in Tarif PG wird vom Versicherer alle 2 Jahre um 5% erhöht, maximal jedoch bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres.


Mit der optionalen Anwartschaftsversicherung haben Sie das Recht, den vereinbarten Schutz in Tarif PGD in den Pflegegraden 1-4 zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung zu aktivieren (Voraussetzung ist, dass noch keine Pflegebedürftigkeit besteht).





Vertragsgrundlage: Grundlage für diesen Versicherungsvorschlag bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Er gilt vorbehaltlich der endgültigen Beitragsfestsetzung durch die Süddeutsche Krankenversicherung a.G


Ihre individuelle Absicherung im Pflegefall


Die hier dargesetellten Grafiken zeigen, wie sich Ihre Pflegeversicherung auf die einzelnen Leistungs-
bereiche (Schichten) verteilt. Bei der Berechnung handelt es sich um eine 100 %-Absicherung Ihres Pflegerisikos. In der Regel verfügen Sie jedoch aufgrund von Renten oder sonstigen Einkünften über Eigenmittel, die bei Ihrer Pflegeabsicherung berücksichtigt werden können.


Hier haben Sie die Möglichkeit Ihren verfügbaren Eigenanteil an den Pflegekosten einzutragen und so Ihren Bedarf individuell anzupassen.

Monatsgelder in den Pflegegraden 1-4 in Anwartschaft.

 Dynamik bis Alter 70 Jahre  Anwartschaft

Das berechnete, monatliche Pflegegeld in Tarif PG wird vom Versicherer alle 2 Jahre um 5% erhöht, maximal jedoch bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres.


Mit der optionalen Anwartschaftsversicherung haben Sie das Recht, den vereinbarten Schutz in Tarif PGD in den Pflegegraden 1-4 zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung zu aktivieren (Voraussetzung ist, dass noch keine Pflegebedürftigkeit besteht).





Vertragsgrundlage: Grundlage für diesen Versicherungsvorschlag bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Er gilt vorbehaltlich der entgültigen Beitragsfestsetzung durch die Süddeutsche Krankenversicherung a.G